Für die Umsetzung Ihres Bauvorhabens bieten wir Ihnen nach den Leistungsphasen 1 - 8 der HOAI 2013

LPH 1 – Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
  • Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

LPH 2 – Vorplanung

  • Analysieren der Grundlagen
    Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf
  • Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen.
  • Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur
  • Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

LPH 3 – Entwurfsplanung

  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf 
  • Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
  • Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z.B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen
    Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
    Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen
    Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen 
  • Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
  • Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

LPH 4 – Genehmigungsplanung

  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden.
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

LPH 5 – Ausführungsplanung

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
  • Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile
    Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne)
    Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten
    Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern
  • Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
  • Fortschreibung des Terminplans
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen
  • Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe

  • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke
  • Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten 
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

  • Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • Führen von Bietergesprächen
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung

LPH 8 – Objektüberwachung

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)
  • Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
  • Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
  • Kostenfeststellung
  • Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen
  • Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.